Antrag Abmeldung Hundesteuer
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Der Hund ist abzumelden bei Wegzug, Abgabe oder Veräußerung (also jeder Halterwechsel), Abhandenkommen oder Ableben und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Hundehaltung. Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke abzugeben.
Hinweis:
Für die Antragstellung ist eine Registrierung mit einem Servicekonto Plus im Serviceportal notwendig.
Was wird benötigt?
- Registrierung
Weiterführende Informationen
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