Antrag Abmeldung Hundesteuer

Durchschnittliche Lesedauer: weniger als eine Minute

Der Hund ist abzumelden bei Wegzug, Abgabe oder Veräußerung (also jeder Halterwechsel), Abhandenkommen oder Ableben und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Hundehaltung. Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke abzugeben.

Hinweis:
Für die Antragstellung ist eine Registrierung mit einem Servicekonto Plus im Serviceportal notwendig.

Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Vollständige Beschreibung anzeigen
Bitte melden Sie sich zunächst an.