Antrag zur Anmeldung Hundesteuer
Jeder nach dem 01.03.2009 geborene Hund ist lt. Hundesteuergesetz im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) anzumelden. Dafür zuständig ist das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Über die Anmeldung zum Hunderegister wird eine Bescheinigung erteilt, diese ist mit 10,00 EUR kostenpflichtig. Auch jede weitere Änderung im Register (Adressänderung, Ummeldung) ist mit 5,00 EUR kostenpflichtig.
Diese Anmeldungen gelten gleichzeitig als Steueranmeldung.
Für die Hundesteuer gelten in Dessau-Roßlau derzeit lt. Hundesteuersatzung folgende Steuersätze:
- Ersthund 90 EUR
- Zweithund 180 EUR
- jeder weitere Hund 192 EUR
- Kampfhunde und gefährliche Hunde 700 EUR
Ein Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme bei der Stadt Dessau-Roßlau steuerlich anzumelden, ungeachtet der tatsächlichen Steuerpflicht.
Hinweis:
Für die Antragstellung ist eine Registrierung mit einem Servicekonto Plus im Serviceportal notwendig.
Was wird benötigt?
- Registrierung