Antrag auf Auskunft aus dem Baulastverzeichnis
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Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dessau-Roßlau geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen. §82 BauO LSA
Die Erteilung der Auskunft ist kostenpflichtig. Die Kosten trägt der/diejenige, der/die die Auskunft beantragt, sofern aus einer Vollmacht oder eines Auftrages keine andere Regelung hervorgeht und diese auch beantragt wird. Es ergeht stets ein separater Kostenfestsetzungsbescheid.
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