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Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
Durchschnittliche Lesedauer: weniger als eine Minute
Hiermit beantragen Sie die Eintragung einer Baulast gemäß § 82 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA).
Auf die Nachweispflicht wird hingewiesen.
Sie versichern, dass die Voraussetzungen nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) dafür vorliegen.
Die notwendigen Bestätigungen werden beigefügt.
Hinweis:
Antragsteller können nur der/ die Bauherr(in) / Bauherrengemeinschaft (Eigentümer(in)) bzw. Erbbauberechtigte(r) des Baugrundstückes sein.
Für die Antragstellung ist eine Registrierung mit einem Servicekonto Plus im Serviceportal notwendig.
Was wird benötigt?
- Registrierung