Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)

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Hiermit beantragen Sie die Eintragung einer Baulast gemäß § 82 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA).

 

Auf die Nachweispflicht wird hingewiesen.

Sie versichern, dass die Voraussetzungen nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) dafür vorliegen.

Die notwendigen Bestätigungen werden beigefügt.

 

Hinweis:
Antragsteller können nur der/ die Bauherr(in) / Bauherrengemeinschaft (Eigentümer(in)) bzw.  Erbbauberechtigte(r) des Baugrundstückes sein.

 

Für die Antragstellung ist eine Registrierung mit einem Servicekonto Plus im Serviceportal notwendig.

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