Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)

Durchschnittliche Lesedauer: weniger als eine Minute

Hiermit beantragen Sie die Eintragung einer Baulast gemäß § 82 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA).

Es können nur öffentlich-rechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit baulichen Anlagen eingetragen werden, bei denen der Gesetzgeber eine solche Sicherung vorgesehen hat!

Sie versichern, dass ein konkretes Bauvorhaben als Voraussetzungen nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) dafür vorgesehen ist.

Sie sind selbst der Eigentümer des belasteten Grundstücks oder können die notwendigen Bestätigungen von diesen im Verfahren zur Verfügung stellen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Was wird benötigt?

  • Registrierung
Bitte melden Sie sich zunächst an.