Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheit
Durchschnittliche Lesedauer:
weniger als eine Minute
Hiermit beantragen Sie die Erteilung einer Abgeschlossenheit gemäß § 7 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für folgendes:
- Sondereigentum
- gemeinschaftliches Eigentum
Sie versichern, dass die Voraussetzungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dafür vorliegen.
Hinweis:
Antragsteller können nur die Eigentümer oder bevollmächtigter Notar oder Rechtsanwalt sein
Was wird benötigt?
- Registrierung
Weiterführende Informationen
Bitte melden Sie sich zunächst an.