Antrag auf Reduzierung Mindestentleerungen
Hiermit beantragen Sie die Reduzierung der Mindestentleerungen eines 120-l Restabfallbehälters von 4 auf 2 Leerungen im Jahr.
Der Antrag auf diese Gebührenermäßigung ist bis zum 31.12. des laufenden Jahres zu stellen. (§6 Abs. 3 Abfallgebührensatzung)
Die Ermäßigung der Abfallgebühren durch die Reduzierung von 4 auf 2 Mindestentleerungen eines Restabfallbehälter wird für Grundstücke gewährt, auf denen nur eine Person gemeldet (1-Personenhaushalt) und insgesamt nur ein Restabfallbehälter registriert ist.
Hinweis:
Für die Antragstellung ist eine Registrierung mit einem BundID-Konto im Vertrauensniveau „Basisregistrierung“ im Serviceportal notwendig.
Was wird benötigt?
- Registrierung