Antrag auf Ausnahme im Einzelfall vom Verbot offener Feuer im Freien
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Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Im Folgenden können Sie einen Antrag auf Ausnahme im Einzelfall vom Verbot offener Feuer im Freien stellen.
( § 10 Abs. 1 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Dessau-Roßlau)
Die Entscheidung ist kostenpflichtig.
(Verwaltungskostensatzung der Stadt Dessau-Roßlau)
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