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Anzeige der Beseitigung von Anlagen (§ 60 Abs. 3 Satz 2 BauO LSA)
Durchschnittliche Lesedauer: weniger als eine Minute
Hiermit erstatten Sie die Anzeige über die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen gemäß § 60 Abs. 3 Satz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA).
Auf die Nachweispflicht gemäß § 65 Abs. 2 Satz1 BauO LSA (§ 6 Nr. 2 BauVorlVO) wird hingewiesen.
Sie versichern, dass die Voraussetzungen nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) dafür vorliegen.
Die Unterlagen nach § 6 Nr. 1 BauVorlVO und § 6 Nr. 2 BauVorlVO werden beigefügt.
Hinweis:
Antragsteller können nur der/ die Bauherr(in) / Bauherrengemeinschaft (Eigentümer(in)) bzw. Erbbauberechtigte(r) des Baugrundstückes sein.
Für die Antragstellung ist eine Registrierung mit einem Servicekonto Plus im Serviceportal notwendig.
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