Zugang erhalten Sie mit Ihren Servicekonto-Anmeldedaten.

Haben Sie bereits ein Konto?

Sie haben noch kein Konto?
Bitte registrieren Sie sich hier.

Für die Registrierung benötigen Sie eine E-Mail-Adresse und Zugriff auf das E-Mail-Postfach, um den Bestätigungslink der Registrierung zu aktivieren.

Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)

Durchschnittliche Lesedauer: weniger als eine Minute

Hiermit erstatten Sie die Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung Ihres Bauvorhabens gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA).

 

Auf die Nachweispflicht gemäß § 1 der Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare Energie-Wärmegesetzes (EE WärmeG-DVO) vom 1. Februar 2013 (GVBl. LSA 2013, 54) wird hingewiesen.

Sie versichern, dass die Voraussetzungen nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) dafür vorliegen.

Die notwendigen Bestätigungen und Unterlagen gemäß § 80 Abs. 2 BauO LSA und § 81 Abs. 2 BauO LSA werden beigefügt. Bitte beachten Sie dazu alle diesbezüglichen Auflagen und Bedingungen in Ihrer Baugenehmigung.

 

Hinweis:
Antragsteller können nur der/ die Bauherr(in) / Bauherrengemeinschaft (Eigentümer(in)) bzw.  Erbbauberechtigte(r) des Baugrundstückes sein.

 

Für die Antragstellung ist eine Registrierung mit einem Servicekonto Plus im Serviceportal notwendig.

Vollständige Beschreibung anzeigen
Antrag stellen
Bitte melden Sie sich zunächst an.