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Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
Durchschnittliche Lesedauer: weniger als eine Minute
Hiermit erstatten Sie die Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung Ihres Bauvorhabens gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA).
Auf die Nachweispflicht gemäß § 1 der Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare Energie-Wärmegesetzes (EE WärmeG-DVO) vom 1. Februar 2013 (GVBl. LSA 2013, 54) wird hingewiesen.
Sie versichern, dass die Voraussetzungen nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) dafür vorliegen.
Die notwendigen Bestätigungen und Unterlagen gemäß § 80 Abs. 2 BauO LSA und § 81 Abs. 2 BauO LSA werden beigefügt. Bitte beachten Sie dazu alle diesbezüglichen Auflagen und Bedingungen in Ihrer Baugenehmigung.
Hinweis:
Antragsteller können nur der/ die Bauherr(in) / Bauherrengemeinschaft (Eigentümer(in)) bzw. Erbbauberechtigte(r) des Baugrundstückes sein.
Für die Antragstellung ist eine Registrierung mit einem Servicekonto Plus im Serviceportal notwendig.
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