Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen (Export)
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen (juristischen Personen): Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) bzw. bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
- bei Bedarf die Kennzeichenschilder
- Versicherungsbestätigung (gelb) für Ausfuhrkennzeichen
- einer der folgenden Nachweise zur Kfz-Steuer:
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch den Zoll bei Vorlage einer gültigen IBAN (» Formulare)
- oder Nachweis vom Zollamt über die Einzahlung der Kfz-Steuer
- ggf. Vollmacht – bei Firmen vom Geschäftsführer ausgestellt (siehe Hinweise)
- Vorführung des Fahrzeugs zwecks Identitätsprüfung (Vorführpflicht)
- Grundgebühr: 34,60 €, Gebühren bis 61,90 € möglich (siehe Hinweise)
Hinweise
- Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
- Ein Fahrzeugbrief nach altem bundesdeutschem Recht (bis 30.09.2005) ist wegen der erforderlichen Umwandlung in EU-Recht (ab 01.10.2005) immer vorzulegen.
- In den Gebühren sind nicht die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.