Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen

Durchschnittliche Lesedauer: weniger als eine Minute

Bewohnerparkausweis:

Jede*r Bewohner*in kann einen Parkausweis für ein auf ihn*ihr zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug erhalten. Die Erteilung von Bewohnerparkausweisen erfolgt grundsätzlich nur, wenn der*die Antragsteller*in im jeweiligen Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Mit einem Bewohnerparkausweis kann auf den speziell gekennzeichneten Stellplätzen des jeweiligen Bewohnerparkgebietes "Bewohner mit Parkausweis Gebiet XY frei" geparkt werden, nicht generell auf allen Parkplätzen des Gebietes.

Art der Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen:

  • Antrag auf Erteilung für Bewohner in Bewohnerparkgebieten (Anwohnerparkausweise)
  • Antrag auf Erteilung für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "aG" oder "Bl" für "blauen" Parkausweis
  • Antrag auf Erteilung des "weißen" Parkausweises (Nach einer OP)
  • Antrag auf Erteilung für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen "aG" oder "Bl" für "orangen" Parkausweis
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen

Die Bewohnerparkausweise können für ein Jahr beantragt werden. Die Kosten betragen 30,70 Euro/Jahr.

 

Hinweis: Für die Antragstellung ist eine Anmeldung über das BundID-Konto mit Vertrauensniveau „hoch“ notwendig.

Vollständige Beschreibung anzeigen
Bitte melden Sie sich zunächst an.