Melderegisterauskunft

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Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig.
Die Auskunftsgebühr können Sie in Form eines Verrechnungsschecks begleichen oder Sie fügen Ihrer
Anfrage eine Kopie der Überweisung bei (Datei-Upload Feld im Antrag)
Die Gebühr ist spätestens bei Auskunftserteilung zu entrichten. Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist, in den jeweiligen Datenbeständen als gemeldet nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Einfache Melderegisterauskunft* 10,00 EUR
Erweiterte Melderegisterauskunft** 12,00 EUR
Wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind, erhöht sich die Gebühr auf 16,00 bzw. 20,00 EUR. Erhöhte Gebühren werden gesondert nachgefordert.

Kontodaten der Stadt Dessau-Roßlau:
Stadtsparkasse Dessau-Roßlau
IBAN: DE 62800535720030005000
BIG: NOLADE21DES
Verwendungszweck: 12271.43 11010, 32 000 01 5, „Name des Anfragenden“

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