Namensänderung

Namensänderung

Benötigte Unterlagen

  • gültiger, bereits geänderter Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
  • ggf. Vollmacht (siehe Hinweise)
  • Grundgebühr: 11,10 € – 20,90 € (siehe Hinweise)

Hinweise

  1. Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
  2. Ein Fahrzeugbrief nach altem bundesdeutschem Recht (bis 30.09.2005) ist wegen der erforderlichen Umwandlung in EU-Recht (ab 01.10.2005) immer vorzulegen.
  3. Die Grundgebühren enthalten keine Kosten für z. B. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung oder Portokosten für die Übersendung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese eventuell anfallenden Gebühren kommen zusätzlich zu den Grundgebühren hinzu.
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