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Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheit

Hiermit beantragen Sie die Erteilung einer Abgeschlossenheit gemäß § 7 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für folgendes:

  • Sondereigentum
  • gemeinschaftliches Eigentum

Sie versichern, dass die Voraussetzungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dafür vorliegen.

Hinweis:
Antragsteller können nur die Eigentümer oder bevollmächtigter Notar oder Rechtsanwalt sein

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