Rote Oldtimerkennzeichen

Rote Oldtimerkennzeichen (07er)

Folgende Unterlagen sind zur Beantragung vorzulegen:

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Verkehrszentralregisterauskunft (VZR – Punkte in Flensburg), nicht älter als 3 Monate
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. zum Abruf) speziell für rote Kennzeichen
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch den Zoll (» Formulare)
  • ggf. Vollmacht (» Formulare / Hinweise)
  • Zu beachten ist außerdem:
    1. Jedes Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Zu jedem Fahrzeug ist ein technisches Dokument vorzulegen, aus dem u. a. Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Erstzulassung, Fahrzeugart und Hubraum hervorgehen (z. B. alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein, Gutachten oder Datenbestätigung).
    2. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung), sofern das Fahrzeug nicht bereits mit einem H-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen) zugelassen ist bzw. war
    3. Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag o. Ä.) für jedes Kfz
  • Gebühr: 118,20 € (befristete Erteilung, siehe Hinweise)

Hinweise

In den Gebühren sind die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder nicht enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.

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