Technikänderung
Technikänderung
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
- Gutachten einer technischen Prüfstelle über die technische Änderung – soweit für das geänderte (An-)Bauteil erforderlich bzw. laut Teilegutachten oder ABE vorgeschrieben
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Bauartgenehmigung (ABG) des geänderten Bauteils
- ggf. Vollmacht (siehe Hinweise)
- Grundgebühr: 12,00 € – 21,20 € (siehe Hinweise)
Hinweise
- Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
- Ein Fahrzeugbrief nach altem bundesdeutschem Recht (bis 30.09.2005) ist wegen der erforderlichen Umwandlung in EU-Recht (ab 01.10.2005) immer vorzulegen.
- Die Grundgebühren enthalten keine Kosten für z. B. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung oder Portokosten für die Übersendung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese eventuell anfallenden Gebühren kommen zusätzlich zu den Grundgebühren hinzu.