Umschreibung oder Wiederzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges

Umschreibung oder Wiederzulassung

(gilt auch für „Tageszulassung“ etc.)

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen (juristischen Personen): Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) bzw. bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung
  • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bei Bedarf die Kennzeichenschilder
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. zum Abruf)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch den Zoll (» Formulare)
  • ggf. Vollmacht – bei Firmen vom Geschäftsführer ausgestellt (» Formulare / Hinweise)
  • ggf. Einverständniserklärung – nur bei einer GbR, ausgefüllt und unterschrieben von allen Gesellschaftern (» Formulare)
  • ggf. Einverständniserklärung der Eltern bzw. des Vormunds – bei minderjährigen Halterinnen und Haltern (» Formulare)
  • Grundgebühr: 12,50 € – 30,60 € (siehe Hinweise 4 und 5)

Hinweise

  1. Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
  2. Sollten Sie noch minderjährig sein, ist mit dem Zulassungsantrag die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter mit ihrem Ausweis vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter sollte bei der Beantragung anwesend sein.
  3. Ein Fahrzeugbrief nach altem bundesdeutschem Recht (bis 30.09.2005) ist wegen der erforderlichen Umwandlung in EU-Recht (ab 01.10.2005) immer vorzulegen.
  4. Die Grundgebühren enthalten keine Kosten für z. B. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung oder Portokosten für die Übersendung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese eventuell anfallenden Gebühren kommen zusätzlich zu den Grundgebühren hinzu.
  5. In den Gebühren sind ebenfalls nicht die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.
Hilfe zur Seite Umschreibung oder Wiederzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges

Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.