Verpflichtungserklärung
Herzlich willkommen zum Online-Antrag zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthG.
Mit der Verpflichtungserklärung erklären Sie sich bereit, für den Lebensunterhalt einer ausländischen Person während ihres Aufenthalts in Deutschland für die Dauer von 5 Jahren aufzukommen. Dies umfasst insbesondere Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung sowie etwaige Rückführungskosten.
Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtungserklärung eine rechtlich verbindliche Erklärung ist, die im Rahmen von Visumsverfahren oder Aufenthaltstiteln erforderlich sein kann.
Füllen Sie den Antrag bitte vollständig und wahrheitsgemäß aus.
Für die Anerkennung einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wird eine Gebühr in Höhe von 29 Euro erhoben. Die 29 Euro werden vor Ort fällig.