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Ausnahmegenehmigung für den Betrieb von Geräten und Maschinen, wenn die Arbeiten aus nachvollziehbaren Gründen nicht tagsüber durchgeführt werden
Können.
Hier finden Sie den Antrag auf Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung gemäß §§ 7 und 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Dessau-Roßlau.
Der Antrag wird dem Amt 20 - Stadtfinanzen; Abl. Steuer und Gebühren zugeordnet.